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Sorgfalt bleibt VDSI ist für die Entlastung für Unternehmen und fordert praxistaugliche Umsetzung

Berichtspflichten im Lieferkettengesetz entfallen – Sorgfalt bleibt VDSI ist für die Entlastung für Unternehmen und fordert praxistaugliche Umsetzung Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt nahtlos weiter, doch die jährliche Berichtspflicht soll künftig entfallen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch entsprechende Änderungen beschlossen, um Unternehmen zu entlasten und Doppelstrukturen zu vermeiden. Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) begrüßt die Entscheidung – und fordert zugleich eine vollzugs- und anwendungsfreundliche Ausgestaltung der künftigen Anforderungen.
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„Die Abschaffung der formalen Berichterstattung ist ein richtiger Schritt gegen überbordende Bürokratie“, sagt Matthias Kampa, Geschäftsführer des VDSI. „Wichtig ist jetzt, dass die verbleibenden Anforderungen mit klaren Kriterien, risikobasierter Priorisierung und belastbaren Prüfrastern ausgestaltet werden. Nur so kann Prävention entlang der Lieferketten wirksam bleiben – und Unternehmen erhalten die notwendige Rechtssicherheit.“

Schutzstandards bleiben erhalten – Fokus auf schwere Verstöße Auch ohne Berichtspflicht bleiben die Sorgfaltspflichten im LkSG bestehen: Unternehmen müssen weiterhin Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und effektive Beschwerdeverfahren sicherstellen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll sich die behördliche Kontrolle künftig gezielt auf schwere Verstöße konzentrieren – mit dem Ziel, Ressourcen zu bündeln und die Wirksamkeit des Gesetzes zu steigern.

„Für die Betriebe heißt das: Prozesse nicht zurückdrehen, sondern sinnvoll verschlanken. Dokumentation ja, aber bitte standardisiert – und mit dem Fokus auf tatsächliche Risiken für Menschenrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz“, so Kampa. Der VDSI spricht sich dafür aus, die verbleibenden Anforderungen möglichst eng mit europäischen Vorgaben wie der CSRD zu verzahnen – durch einheitliche Begriffe, digitale Standardbausteine und branchenspezifische Leitfäden.

Übergangsregelung bis zur EU-Richtlinie Bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) in deutsches Recht bleibt das LkSG als nationales Übergangsrecht bestehen. Ein neues Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung soll das LkSG in Zukunft ablösen. Das BMAS kündigte an, die Regelungen bis dahin administrativ zu entschlacken, etwa durch Wegfall der Berichtspflicht und durch neue Schwerpunkte bei der Kontrolle.

„Für viele der seit 2024 vom LkSG betroffenen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist die geplante Entlastung ein wichtiger Schritt“, betont Kampa. „Entscheidend wird sein, dass die Behörden nun klare und verhältnismäßige Leitlinien für Prüfungen und Sanktionen entwickeln – mit nachvollziehbaren Beispielen, Schwellenwerten und Prioritäten. Nur dann wird aus einem politischen Signal ein wirksames und praxistaugliches Instrument.“

Quelle: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt nahtlos weiter - BMAS